Neue Informationen zur Notfallbetreuung – Osterferien

Liebe Eltern,

in den Regelungen zu einer Notfallbetreuung während der Schulschließung hat es einige Änderungen gegeben, insesondere wurde die Liste an Berufen in der kritischen Infrastruktur erweitert. Deshalb nachfolgend nochmals die Regelung im Einzelnen:

Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungs-berechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der soge- nannten kritischen lnfrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen. Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und
  • Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im
  • Linienverkehr eingesetzt werden,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen

Außerdem gelten für SBBZ gEnt, wie die Rossentalschule, zusätzliche Regelungen:

Sollte für einzelne Schülerinnen und Schüler eines SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung bzw. anderer SBBZ mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung oder für Kinder eines Schulkindergartens aufgrund der Komplexität einer Behinderung, besonderer gesundheitlicher Risiken oder bereits bestehender besonderer Hygieneanforderungen – unabhängig davon, ob die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen lnfrastruktur arbeiten – die häusliche Betreuung nicht gesichert sein, sollauch für diese Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler unabhängig von der besuchten Klassenstufe ein Angebot bereitgestellt werden.

Sollte sich bei Ihnen durch die neuen Regelungen ein Bedarf an Betreuung ihres Kindes ergeben haben, nehmen sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf!


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